Ich habe eine Wahlarztpraxis. Da ich wegen des Ärztegesetzes meine Honorare nicht veröffentlichen darf, kann ich hier keine Angaben über die Kosten für eine Psychotherapiestunde machen. Wenn Sie mich anrufen, gebe ich Ihnen gerne mein Honorar bekannt.
Kostenrückerstattung
Sie erhalten von Ihrer Krankenkasse wie bei anderen WahlärztInnen auch einen Teil des Honorars zurückerstattet, wenn sie die Honorarnote und den Zahlungsbeleg einreichen. Die Rückerstattungen bei Fachärzten für Psychiatrie und Neurologie, die in der „Psychotherapeutenliste“ des Bundesministeriums für Gesundheit eingetragen sind, sind relativ hoch – durchschnittlich werden etwa 80 Euro zurückerstattet. Da die einzelnen Sozialversicherungsträgern dies jedoch unterschiedlich handhaben und der Kostenersatz auch öfter angepasst werden, empfehle ich, bei Ihrer Kasse nachzufragen.
Daneben können Sie einen Teil der Kosten für eine längerfristige Psychotherapie auch beim Finanzamt als außergewöhnliche Belastung geltend machen. |
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Bettina Reiter, Dr. med.
Fachärztin für Psychiatrie
Psychoanalytikerin
Beckgasse 18
1130 Wien, Austria
T + 43 - 1 - 879 42 65
praxis@reiter.priv.at
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